E-Rechnungspflicht: die Fristen und was Sie wirklich tun müssen

Stand Juli 2026 — technischer Überblick ohne Beratersprech.

Die Fristen

DatumPflichtFür wen
1.1.2025E-Rechnungen empfangen könnenalle Unternehmen (bereits in Kraft!)
1.1.2027E-Rechnungen ausstellenVorjahresumsatz > 800.000 €
1.1.2028E-Rechnungen ausstellenalle Unternehmen

Rechtsgrundlage: Wachstumschancengesetz (§ 14 UStG n. F.). Papier und einfache PDF sind in den Übergangsjahren nur noch mit Zustimmung des Empfängers zulässig.

Zulässige Formate

Zulässig ist, was der EN 16931 entspricht — in der Praxis: XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD ab 2.0.1 im Profil EN 16931 oder höher (nicht MINIMUM/BASIC-WL). Eine normale PDF ist keine E-Rechnung, auch keine eingescannte.

Der günstigste Weg für kleine Firmen

  1. Rechnungen weiter wie gewohnt schreiben (Word, Excel, Software — Hauptsache PDF).
  2. Wo eine E-Rechnung verlangt wird: PDF hier in ZUGFeRD umwandeln — 1,49 € pro Rechnung, ohne Abo.
  3. Eingehende E-Rechnungen mit dem kostenlosen Validator prüfen und das XML archivieren (GoBD: 10 Jahre¹).

¹ Aufbewahrungsfrist für Rechnungen seit 2025: 8 Jahre. Dies ist eine technische Zusammenfassung, keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer (§ 19 UStG)?

Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, sind aber von der Ausstellungspflicht ausgenommen (Jahressteuergesetz 2024). Viele Geschäftskunden verlangen trotzdem konforme Formate.

Reicht eine PDF per E-Mail noch?

Nur übergangsweise und nur mit Zustimmung des Empfängers — ab 2027/2028 auch das nicht mehr. Die sichere Antwort auf eine Kundenanforderung ist eine ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei.

Was ist mit B2C-Rechnungen?

Die Pflicht betrifft nur inländische B2B-Umsätze. Rechnungen an Privatkunden dürfen PDF oder Papier bleiben.